Ortsbeauftragter (OB)

Der/ die OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung.
Dabei vollzieht er/ sie das THW-Gesetz imräumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und derhierzu erlassenen Rechtsverordnungen so wie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unterdem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner/ ihrer ihm/ihr unterstellten Einheiten.
Der/ die OB ist für die Einsatzbereitschaft undden Ausbildungsstand seines/ ihres OV verantwortlich.
Im Einsatzfall ist er/ sie Ansprechpartner/-in fürdie Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
Er/ sie ist der/ die organisatorische Leiter/-indes THW-Einsatzes in seinem/ ihrem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV.
Bei überörtlichen/ überregionalen Einsätzen erhält er/ sie Einsatzaufträge von dem/ der Leiter/-in der Regionalstelle
Er/ sie repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Er/ sie ist Ansprechpartner/-in für die örtlicheHelfervereinigung e.V.

Kontakt

Ortsbeauftragter Florian Raab Telefon: 09321 383090 E-Mail: f.raab(at)thw-kitzingen.de