Stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB)
Der/ die stv. OB ist Leiter/-in des OV-Stabes bzw. derLuK OV und Abwesenheitsvertreter/-in des/-r OB.
In seiner/ ihrer Abwesenheit nimmt er/ sie dessen Funktion und Aufgaben wahr.
Er/ sie ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung desOV-Stabes.
- Der/ die stv. OB ist dem/-r OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. des LuK-Stabesverantwortlich.
- Der/ die stv. OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend denVorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen
- Der/ die stv. OB hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er/ sie zumelden.
- Der/ die stv. OB ist verantwortlich für die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben
- Bei Einsätzen übernimmt der/ die stv. OB eine Stabsfunktion in dem LuK-Stab OV
- Der/ die stv. OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe